Deutscher Gerichtsvollzieher Bund e.V. (DGVB)
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Der Deutscher Gerichtsvollzieher Bund e.V. (DGVB) ist eine Fachgewerkschaft im dbb beamtenbund und tarifunion.
Der DGVB wurde am 15. Januar 1909 gegründet und am 02.10.1971 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragene Verein "Deutscher Gerichtsvollzieher Bund e.V.", abgekürzt "DGVB" genannt, hatte seinen Sitz bis 1999 in Bonn und jetzt in Berlin.
Der DGVB vertritt die beruflichen und gesellschaftlichen Interessen der in den Landesverbänden des DGVB organisierten Gerichtsvollzieher der Bundesrepublik Deutschland.
Der DGVB beteiligt sich an der Modernisierung des Zivil-, Handels-, Wechsel-, Scheck-, Zwangsvollstreckungs-, Beamten-, Besoldungs- und Justizkostenrechts.
Der DGVB fördert die Ausbildung und Fortbildung der Gerichtsvollzieher.
Der DGVB ist Mitglied des Deutschen Beamtenbundes und der Union Internationale des Huissiers de Justice et Officiers Judiciaires.
Der DGVB ist parteipolitisch unabhängig.
Mitglieder des DGVB sind die Landesverbände der Gerichtsvollzieher/innen der Bundesländer.
Organe des DGVB sind der Bundeskongress, die Ländervertreterversammlung, die Vorsitzendenkonferenz und der Bundesvorstand.
Der Bundeskongress ist das oberste Organ des DGVB und setzt sich zusammen aus
- den Delegierten der Landesverbände und
- der Ländervertreterversammlung.
Der Bundeskongress findet alle vier Jahre statt.
Die Ländervertreterversammlung setzt sich zusammen aus dem Bundesvorstand und den Vorsitzenden der Landesverbände oder deren Vertreter.
Die Vorsitzendenkonferenz besteht aus dem Bundesvorstand, den Vorsitzenden der Landesverbände oder deren Vertreter.
Der Bundesvorstand setzt sich zusammen aus
- dem/der Bundesvorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Bundesvorsitzenden
- dem/der Bundesgeschäftsführer/in
- dem/dem Bundesschatzmeister/in.
Der Bundesvorstand wird vom Bundeskongress für vier Jahre gewählt.
Der Bundesvorstand vertritt den DGVB nach innen und außen und führt die laufenden Geschäfte. Er war bisher ausschließlich zuständig in Sachen der Bundesgesetzgebung, insbesondere:
- Besoldungsrecht
- Vollstreckungsvergütung
- Zivil- und Zwangsvollstreckungsrecht
- Gerichtsvollzieherkostenrecht
- bundeseinheitlicher Pensenschlüssel
- bundeseinheitliche Dienstvorschriften.
Jedes Mitglied des Bundesvorstandes ist für sich allein Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Der Bundesvorstand führt die Beschlüsse des Bundeskongresses und der Ländervertreterversammlung aus.
Quelle: Website des DGVB
Hier die Kontaktdaten:
Deutscher Gerichtsvollzieher Bund e.V. (DGVB)
Holunderweg 19
17454 Zinnowitz
Tel.: +49 (0) 3 83 77 / 3 66 23
Fax: +49 (0) 3 83 77 / 3 78 94
bundesvorstand@dgvb.de
www.dgvb.de
Der DGVB wurde am 15. Januar 1909 gegründet und am 02.10.1971 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragene Verein "Deutscher Gerichtsvollzieher Bund e.V.", abgekürzt "DGVB" genannt, hatte seinen Sitz bis 1999 in Bonn und jetzt in Berlin.
Der DGVB vertritt die beruflichen und gesellschaftlichen Interessen der in den Landesverbänden des DGVB organisierten Gerichtsvollzieher der Bundesrepublik Deutschland.
Der DGVB beteiligt sich an der Modernisierung des Zivil-, Handels-, Wechsel-, Scheck-, Zwangsvollstreckungs-, Beamten-, Besoldungs- und Justizkostenrechts.
Der DGVB fördert die Ausbildung und Fortbildung der Gerichtsvollzieher.
Der DGVB ist Mitglied des Deutschen Beamtenbundes und der Union Internationale des Huissiers de Justice et Officiers Judiciaires.
Der DGVB ist parteipolitisch unabhängig.
Mitglieder des DGVB sind die Landesverbände der Gerichtsvollzieher/innen der Bundesländer.
Organe des DGVB sind der Bundeskongress, die Ländervertreterversammlung, die Vorsitzendenkonferenz und der Bundesvorstand.
Der Bundeskongress ist das oberste Organ des DGVB und setzt sich zusammen aus
- den Delegierten der Landesverbände und
- der Ländervertreterversammlung.
Der Bundeskongress findet alle vier Jahre statt.
Die Ländervertreterversammlung setzt sich zusammen aus dem Bundesvorstand und den Vorsitzenden der Landesverbände oder deren Vertreter.
Die Vorsitzendenkonferenz besteht aus dem Bundesvorstand, den Vorsitzenden der Landesverbände oder deren Vertreter.
Der Bundesvorstand setzt sich zusammen aus
- dem/der Bundesvorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Bundesvorsitzenden
- dem/der Bundesgeschäftsführer/in
- dem/dem Bundesschatzmeister/in.
Der Bundesvorstand wird vom Bundeskongress für vier Jahre gewählt.
Der Bundesvorstand vertritt den DGVB nach innen und außen und führt die laufenden Geschäfte. Er war bisher ausschließlich zuständig in Sachen der Bundesgesetzgebung, insbesondere:
- Besoldungsrecht
- Vollstreckungsvergütung
- Zivil- und Zwangsvollstreckungsrecht
- Gerichtsvollzieherkostenrecht
- bundeseinheitlicher Pensenschlüssel
- bundeseinheitliche Dienstvorschriften.
Jedes Mitglied des Bundesvorstandes ist für sich allein Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Der Bundesvorstand führt die Beschlüsse des Bundeskongresses und der Ländervertreterversammlung aus.
Quelle: Website des DGVB
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Holunderweg 19
17454 Zinnowitz
Tel.: +49 (0) 3 83 77 / 3 66 23
Fax: +49 (0) 3 83 77 / 3 78 94
bundesvorstand@dgvb.de
www.dgvb.de
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